Wählen in Italien und in Österreich

Als europäische Staatsbürgerin durfte ich am letzten Sonntag, den 25. Jänner 2015, den Bürgermeister meiner Stadt in Niederösterreich wählen. Meine ältere Tochter (6,5 Jahre alt) hat zum ersten Mal gefragt, was Wählen bedeutet und wie es funktioniert. Wir Eltern haben es ihr erklärt und mein Mann hat ihr gleich vorgeschlagen, dass sie mit ihm in die Wahlkabine geht und sieht, wie es abläuft.

Meine erste Reaktion ist gewesen: „Nein, das ist überhaupt nicht erlaubt!“.

So bin ich darauf gekommen, dass es in Sache Wählen viele Unterschiede zwischen Italien und Österreich gibt!

In Italien gibt es strenge Regeln, die bei der Ausübung des eigenen Wahlrechts beachtet werden müssen. Andernfalls riskiert man, ins Gefängnis zu kommen oder sehr hohe Strafen bis zu 2.000 Euro je nach Straftat zu bekommen.

Vor der Stimmenabgabe werden der Stimmzettel und der Personalausweis vorgelegt und alle Daten genau überprüft.

Der Wähler/Die Wählerin geht allein in die Kabine. In manchen Fällen dürfen Kinder nicht einmal das Wahllokal betreten. Es ist außerdem verboten, Handys oder andere elektronische Apparate mitzunehmen, da der Stimmzettel fotografiert werden könnte.
Bei der Stimmabgabe wird ein Bleistift (!) verwendet. Dieser wird dem Wahler/der Wählerin von der Kommission in die Hand gedrückt und muss nach der Wahl unbedingt abgegeben werden.

Es handelt sich offensichtlich um zwei verschiedene Welten! Aber dort (Süditalien), wo Stimmen kein demokratisches Instrument mehr sind und gegen einen neuen Job, einen gratis Einkauf, eine neue Waschmaschine oder eine Rechnungszahlung verkauft werden, sind diese Maßnahmen das Mindeste!

Jede/-r bekommt, was er/sie halt (an Vertrauen) verdient!